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Budenordnung
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§ 2 Widmung der Räumlichkeiten

Die einzelnen Räumlichkeiten sind nach ihrem Zweck zu benutzen. Insbesondere dient der Vorraum als Garderobe, der Hauptraum für Zusammenkünfte und Begegnungen und das Büro als Arbeitsraum. Das nicht dem allgemeinen Gebrauch dienende Verbindungsgut wie Gegenstände zur Ausübung des studentischen Brauchtums, das Verbindungssiegel, das Archiv und dergleichen, sowie der K.Ö.St.V. Frundsberg besonders anvertraute Sachen sind sicher zu verwahren und vor dem Gebrauch durch Unbefugte zu schützen.



§1 Zweck der Bude
§2 Widmung der Räumlichkeiten
§3 Arten und Ausgabe der Schlüssel
§4 Schlüsselinhaber auf Grund ihres Amtes, Schlüsselübergabe
§5 Schlüsselinhaber auf Antrag
§6 Schlüsselliste
§7 Rückgabe der Schlüssel
§8 Pflichten der Schlüsselinhaber
§9 Budenbuch
§10 Pflichten der Budenbesucher
§11 Getränke und Speisen
§12 Instandhaltung der Bude
§13 Heimwart
§14 Budenwart
§15 Verletzung der Budenordnung


 

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