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Satzungen
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§
2 Widmung der Räumlichkeiten Die
einzelnen Räumlichkeiten sind nach ihrem Zweck zu benutzen.
Insbesondere dient der Vorraum als Garderobe, der Hauptraum für
Zusammenkünfte und Begegnungen und das Büro als Arbeitsraum.
Das nicht dem allgemeinen Gebrauch dienende Verbindungsgut wie
Gegenstände zur Ausübung des studentischen Brauchtums,
das Verbindungssiegel, das Archiv und dergleichen, sowie der K.Ö.St.V.
Frundsberg besonders anvertraute Sachen sind sicher zu verwahren
und vor dem Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. |
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Letzte Änderung:
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