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II. Amtsträger der Verbindung und deren Stellung

Amtsträger für gem. Aufgaben zwischen Aktivitas und Altherrenschaft


§ 32 e Ehren- und Strafausschuß


Dem Ehren- und Strafausschuß obliegt die Ausübung des Ehrenstrafrechtes. Im übrigen wird auf die Rechtsordnung der KÖStV Frundsberg verwiesen.

 

 

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