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III. Zusammenkünfte, Besuchspflicht und Farbentragen

C. Besuchspflicht und Farbentragen


§ 49 Arten der Besuchspflicht, Farbentragen


1. Hinsichtlich der Besuchspflicht unterscheiden wir:

Hochoffiziell (hochoff.)
Offiziell (off.)
Offiziös (ofz.)


2. Das Farbentragen

An hochoff. und off. Veranstaltungen sind sämtliche teilnehmenden Aktiven zum Farbentragen verpflichtet. Bei ofz. Veranstaltungen entscheidet der CHC.

 

 

 

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