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Budenordnung
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I. Gliederung der Verbindung

B. Beschreibung und Abgrenzung der einzelnen Mitgliedsgruppen


§ 5 Conaktive


1. Conaktive sind Studierende, die nicht der röm. kath. Kirche, sondern einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft angehören.

2. Conaktive sind den Aktiven in allen oben angeführten Punkten gleichgestellt.

3. Ausnahmen:
· Conaktive haben kein passives Wahlrecht für das Amt des Seniors, Conseniors und Fuchsmajors.
· Der Besuch von religiösen Veranstaltungen ist Conaktiven freigestellt, vom Chargieren bei solchen Betrieben sind sie ausgeschlossen.

4. Die Punkte des § 5 treffen für die Conaktive auch nach Übertritt ins Philisterium sinngemäß zu.

 

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