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Satzungen
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I.
Gliederung der Verbindung C. Die
Philister 1. als Bandinhaber
bei Frundsberg die vorgeschriebene Zeit hindurch (§
4 Abs.3) aktiv waren und die im übrigen die Voraussetzungen des
§ 6 erfüllen, oder 2. denen
als Philister einer gesinnungsgleichen Verbindung das Band vom BC mit
2/3 Mehrheit verliehen wird. 2. Bandphilister
haben die selben Rechte und Pflichten wie die Urphilister. |
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Letzte Änderung:
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