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I. Gliederung der Verbindung

C. Die Philister

§ 7 Bandphilister


Bandphilister sind Alte Herren, die:

1. als Bandinhaber bei Frundsberg die vorgeschriebene Zeit hindurch (§ 4 Abs.3) aktiv waren und die im übrigen die Voraussetzungen des § 6 erfüllen, oder

2. denen als Philister einer gesinnungsgleichen Verbindung das Band vom BC mit 2/3 Mehrheit verliehen wird.
Einen diesbezüglichen Antrag stellt der Philistersenior nach Rücksprache mit dem Betreffenden auf dem BC. Die Aufnahme erfolgt durch ein formloses Gelöbnis in dem sich der zu Philistrierende zu den Prinzipien und Satzungen der KÖStV Frundsberg bekennt. Anschließend werden ihm Band und Mütze sowie das Philistrierungsdiplom überreicht.

2. Bandphilister haben die selben Rechte und Pflichten wie die Urphilister.

 

 

 

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