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Satzungen
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IV.
Geschäftsordnung der beschließenden Convente (GO i.e.S) C. Debattenordnung § 70
Mehrheitserfordernisse bei Abstimmungen 2. Außer
dem Erfordernis der absoluten Mehrheit kennt die GO die 2/3 Mehrheit,
die 4/5 Mehrheit und die Einstimmigkeit. 3. Eine 2/3
Mehrheit ist erforderlich bei: 4. Eine 4/5
Mehrheit ist erforderlich bei: 5. Einstimmigkeit
ist erforderlich bei: 6. Erfordert
die Annahme eines Antrags eine erhöhte Mehrheit, so ist diese auch
für zu diesem Antrag gestellte Eventual- und Zusatzanträge erforderlich. 7. Zur Annahme
von Umsturzanträgen siehe § 69. |
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Letzte Änderung:
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