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I. Gliederung der Verbindung

C. Die Philister

§ 8 Philister mit nicht katholischem Bekenntnis


Conaktive werden nach den selben Voraussetzungen wie Aktive philistriert. Sie sind den übrigen Philistern gleichgestellt. Ausnahme: siehe § 5 Abs. 4

 

 

 

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