VIII.
Geltungsbereich und Geltungsdauer bzw. Änderung der GO
§ 80 Geltungsbereich und Geltungsdauer
Diese GO tritt mit dem Tag der Beschlußfassung auf dem Cumulativconvent
in Kraft. Alle bisher geltenden einschlägigen Bestimmungen verlieren
mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Schwaz,
am 5. Juli 1974
Die GO-Kommission:
Mag. Jürgen Knapp v. Falk
Dr. Hans Singer v. Catull
Josef Unterlechner v. Solon
Online
Version: 2.10.2001
Florian Brandl v/o Pascal
Clemens Brandl v/o Spike