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I. Gliederung der Verbindung

C. Die Philister

§ 9 Ehrenmitglieder

1. Personen mit abgelegter Reifeprüfung, die im besonderen Ansehen stehen, sich um Frundsberg Verdienste erworben haben oder ihr Interesse der Verbindung längere Zeit hindurch bekundet haben, können, sofern sie sich auch zu den Prinzipien der Frundsberg bekennen, auf Antrag des AHCHC nach Rücksprache mit dem Betreffenden vom BC mit 4/5 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

2. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch Überreichung des Ehrendiploms sowie Band und Mütze auf einem Kommers wirksam.

3. Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Philister

 

 

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