|
||||
|
|
||||
Satzungen
|
I.
Gliederung der Verbindung C. Die
Philister § 9
Ehrenmitglieder 1. Personen
mit abgelegter Reifeprüfung, die im besonderen Ansehen stehen, sich
um Frundsberg Verdienste erworben haben oder ihr Interesse der Verbindung
längere Zeit hindurch bekundet haben, können, sofern sie sich
auch zu den Prinzipien der Frundsberg bekennen, auf Antrag des AHCHC nach
Rücksprache mit dem Betreffenden vom BC mit 4/5 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden. 2. Die Ehrenmitgliedschaft
wird durch Überreichung des Ehrendiploms sowie Band und Mütze
auf einem Kommers wirksam. 3. Ehrenmitglieder
haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Philister |
|
||
Letzte Änderung:
|
||||